Bauphysik
Für Ihr Wohlbefinden
Klimaschutz, Energieeffizienz, ein rücksichtsvoller Umgang mit den Ressourcen sowie die steigenden Anforderungen an den Wärme-, Feuchte- und Brandschutz führen zu immer neuen Herausforderungen an die detaillierte Planung der Gebäudehülle. Es geht längst nicht mehr nur um eine ansprechende Architektur. Vielmehr geht es um ein harmonisches Zusammenspiel von Ästhetik, den zur Verfügung stehenden Materialeigenschaften und den physikalischen Grundgesetzen. Immer im Einklang mit Mensch und Umwelt.
Wärmeschutz
Der Wärmeschutz ist sowohl im Winter als auch im Sommer ein zentraler Punkt der Bauphysik und hängt direkt mit dem Wohlbefinden sowie auch der Gesundheit der Bewohner zusammen.
Um einen optimalen Schutz gewährleisten zu können, bedarf es einer fachgerechten und sauberen Verarbeitung der Wärmedämmung. Damit wir bei der Firma swisspor die korrekte und dauerhafte Verbauung unserer Produkte sicherstellen können, bieten wir seit Jahren ein breites Angebot an praxisorientierten Fachkursen für Polybauer, Fassadenbauer und weitere Bauunternehmen an.
Feuchteschutz
Sowohl in der Abdichtung von Bauwerken als auch bei den inneren Oberflächentemperaturen spielt der richtige Feuchteschutz eine essenzielle Rolle. Trotz der Wichtigkeit beziffern sich gemäss einer Publikation der EMPA die feuchtebedingten Bauschäden auf rund 8% der Bausumme eines Gebäudes.
Um Schäden entgegenwirken zu können, verbessert die swisspor-Entwicklungsabteilung laufend die Produkte und kombiniert sie zu sogenannten Systemen. Die swissporSysteme bestehen aus perfekt aufeinander abgestimmten Komponenten und weisen einen hohen Feuchteschutz auf.
Brandschutz
Die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der VKF stellen die gesetzliche Grundlage für die Ausführung des Brandschutzes in Gebäuden dar. Ergänzend zu diesen Vorschriften präzisieren und vereinfachen Dokumente wie z.B. «Brandschutzmassnahmen für verputzte Aussenwärmedämmung » die VKF anerkannten Konstruktionen.
swisspor verfügt mit den VKF Anwendungen Nr. 31461 und Nr. 26387 über die Möglichkeit, Gebäude mit einer Höhe von bis zu 30 Metern «brandriegelfrei» zu realisieren.